Prüfung

Betriebsmittelprüfungen gehören zum Pflichtprogramm für deutsche Unternehmen. Der Gesetzgeber schreibt sie Gewerbetreibenden vor, um ein möglichst hohes Maß an Arbeitsschutz zu garantieren.
-
Prüfung von Krananlagen und Hebezeugen DGUV V 52/54
-
Prüfung von kraftbetriebenen Tür- und Toranlagen ASR A1.7
-
Prüfung von Hebebühnen, Verladerampen und Hubtischen DGUV –R 100 501
-
Prüfung von Arbeitsbühnen und Arbeitskörben DGUV – R 101 – 005/006
-
Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln DGUV – R 100 – 5
-
Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung PSA DGUV R 112 – 198
-
Prüfung von Leitern und Tritten DGUV 208 – 16
-
Prüfung von Regalen DGUV – R 108 007
-
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln DGUV V 3
Wir untersuchen und dokumentieren den rechtssicheren Zustand Ihrer Betriebsmittel.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot.